Ab Juni 2025 sind nicht‒barrierefreie Seiten abmahnfähig.
Das Risiko: Hohe Bußgelder und Image‒Schaden.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft getreten. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen, insbesondere Websites, Apps und Online-Shops, barrierefrei sein müssen.
Mit digi·access sind Sie innerhalb weniger Minuten auf der sicheren Seite und können das Thema von Ihrer To-Do Liste abhaken. Für die Installation ist kein technisches Fachwissen nötig!